KARATE
Kampfkunst - Selbstverteidigung - Gesundheit - Lebensphilosophie

Prüfungen

Die Prüfungen erfolgen zweimal jährlich zentral durch unseren Grossmeister Pavao Piacun an einem von ihm bestimmten Ort.
Die Prüfungen richten sich nach dem Prüfungsreglement des Verbands STKF (Swiss Traditional Karate-Do and Kobudo Federation).
Das Prüfungsreglement kann hier (A4) oder unter Download (A4 oder A5) heruntergeladen werden.


Zulassungs-Bedingungen

Grundsätzlich lässt der Sensei (Dojoleiter) eines angegliederten Dojos einen seiner Schüler zur Prüfung zu.
Allerdings sollte die Zulassung zur Prüfung nach Rücksprache mit dem Shihan (Grossmeister) unseres Verbandes STKF, Sensei Pavao Piacun 9. Dan, erfolgen.

Für Dan-Prüfungen (Schwarzgurtprüfungen) sind folgende Mindest-Intervallzeiten, Mindest-Trainingszeiten und Mindest-Alter zu berücksichtigen, wobei diese nur gültig sind bei regelmässigem Karate-Do-Training (mindestens zweimal wöchentlich) während der gesamten Intervallzeit.

Grad

Mindest-
Intervallzeit

Mindest-
Trainingszeit

Mindest-
Alter

zum 1. Dan

1 Jahr

5 Jahre

15 Jahre

zum 2. Dan

2 Jahre

7 Jahre

17 Jahre

zum 3. Dan

3 Jahre

10 Jahre

20 Jahre

zum 4. Dan

4 Jahre

14 Jahre

25 Jahre

zum 5. Dan

5 Jahre

19 Jahre

30 Jahre

zum 6. Dan

6 Jahre

25 Jahre

35 Jahre

zum 7. Dan

7 Jahre

32 Jahre

42 Jahre

zum 8. Dan

8 Jahre

40 Jahre

50 Jahre

zum 9. Dan

9 Jahre

50 Jahre

60 Jahre

zum 10. Dan

10 Jahre

60 Jahre

70 Jahre